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GemeindedienstOrdnung
Die Gemeindedienstordnung sieht vor, dass die Gemeinde regelmäßig Kontrollen an öffentlichen Einrichtungen wie Kirchen, Schulen und Kindergärten durchführt, um sicherzustellen, dass die Aufenthaltszeiten eingehalten werden. Dies dient nicht nur der Einhaltung von Vorschriften, sondern auch der Sicherheit und dem Schutz der Einrichtungen sowie der Prävention von Einbrüchen, Manipulationen und Schäden in der Gemeinde.
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