AGB
Das Rechtsverhältnis zwischen Auftraggeber und Buccarella Sicherheit ist, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, als einfacher Auftrag gemäss Schweizerischem Obligationenrecht (OR), Art. 394 bis 406 zu betrachten.
1. Gültigkeit der Verträge
Ist in einem Vertrag ein Punkt enthalten, welcher in den AGB anders aufgeführt ist so ist der im Vertrag stehende Hinweis rechtsgültig und ersetzt somit den jeweiligen Punkt in den AGB ab.
2. Vertragsinhalt und Geltung
Die (Buccarella Sicherheit) führt den ihr erteilten Auftrag mit Ausnutzung aller möglichen, rechtmässigen und für den Sachverhalt relevanten Recherchemöglichkeiten nach bestem Wissen und Gewissen aus. Die Sachbearbeiter und Vertrauenspersonen der (Buccarella Sicherheit) halten strikte Schweigepflicht über alles was mit dem Auftrag im Zusammenhang steht. Der Auftraggeber versichert mit seiner Unterschrift bei Auftragserteilung, dass seine Angaben bezüglich des berechtigten Interesses an der Auftragsdurchführung den Tatsachen entsprechen und keine gesetzeswidrigen, sittenwidrigen oder staatsgefährdenden Ziele verfolgt werden. Ausgenommen sind Aufträge, die den Zweck der Beweissicherung zur Rechtswahrung haben.
3. Dauer
Die Einsatzdauer richtet sich grundsätzlich nach den vereinbarten Dienststunden. Es gilt pro Sicherheitsmitarbeiter eine Mindestbeschäftigungsdauer von 4 Arbeitsstunden. Bei Überzeit gilt der jeweils vereinbarte Tarif. Die Abrechnung erfolgt im Viertelstundentakt.
4. Verrechnung der Stunden
Die Stunden werden gemäss Rapport / Vertrag / Auftragsbestätigung Verrechnet.
5. Kündigung / Auftragsabsage
Die Kündigungsfrist oder Absage des Auftrages für 1 Tägige Verträge / Auftragsbestätigungen ( Auch Mündlich abgemacht ) etc, beträgt 30 Tage vor dem Einsatz (Verrechnung 50 % ), bei 15 Tage vor dem Einsatz (Verrechnung 75%) Ausgenommen sind Befristete 12 Monate / unbefristete Verträge ( Auch Mündlich abgemacht ) Bei diesen beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate vor Ablauf der Frist. Vertrag verlängert sich Stillschweigend um ein weiteres Jahr.
6. Zahlungsmodalitäten
Die Zahlungsfrist ist 14 Tage nach erhalt der Rechnung oder nach Vertrag vereinbart. Bei Zahlungsverzug kann die (Buccarella Sicherheit) einen Verzugszins von 10 % der Rechnungssumme pro Monat einfordern oder eine Mahngebühr in der höhe von CHF 50.00 pro Mahnung in Rechnung stellen. Die (Buccarella Sicherheit ) ist berechtigt, Sachbeweise wie Fotos, Datenträger, Akten und Rapporte etc. erst nach der vollständigen Bezahlung der Rechnungssumme gemäss Aufstellung an den Auftraggeber auszuhändigen.
7. Haftung für Material
Der Auftraggeber haftet für das Material, welches ihm von der (Buccarella Sicherheit) zur Verfügung gestellt wird.
Kontakt
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